Über uns
Wir helfen unseren Gäste seit über 22 Jahren dabei, die schöne Insel Menorca zu genießen. Wir bieten komfortable Unterkünfte in unseren eigenen, sowie den privaten Ferienobjekte unserer Insel Freunde an.
Unsere private Ferienhäuser und Ferienwohnungen Eingerichet wie ein zweites Zuhause, bieten Sie eine persönlichere Atmosphäre. Jedes ist so individuell wie die Eigentümer selbst und sind vollaugestattet gerade wie zu Hause.
Was macht uns für Sie Interessant?
Wie bieten den Deutsche Gast Ferienobjekte die auch Englander gehören und so können wir Sie eine viele Großere auswahl an Unterkünfte in Menorca anbieten.
Service
Wir sind ein klein Familienunternehmen, daß persönliche, freundliche und professionelle Dienstleistungen für seine Kunden wie auch für Vermieter anbietet. Da sie so viele Jahre auf der Insel verbracht haben, kennen wenige die Insel so gut wie die Ferienobjekte Eigentümer. Ihnen als unsere Gäste, geben wir gerne Tips zu den besten Ausflugszielen, zum Essen, Einkaufen oder einfach zum Entspannen. Wir können Ihnen ganz individuell das Ferienhaus oder Ferienwohnung empfehlen, das für Sie richtig ist. Sie werden hier viele Informationen finden.
Privat Vermieter
Wenn Sie Eigentümer eines Ferienobjekt auf Menorca sind und die Art mögen, wie wir die Dinge in der Hand nehmen, dann würden wir uns sehr freuen wenn Sie sich uns anschließen. Wir sind überzeugt, daß wir für Sie einen unbürokratischen, persönlichen und freundlichen Service anbieten. Wenden Sie sich an uns, und wir sagen Ihnen, was wir anders machen und was uns erfolgreich macht
AGBs
1. Abschluss des Vertrages
Herr Jonathan Washtell (nachfolgend Vermittler genannt) tritt als Vermittler zwischen dem Mieter und dem Vermieter auf. Er ist nicht selbst Vermieter. Der Vermittler vertritt den Vermieter bei der Anbahnung und dem Abschluss von Mietverträgen sowie bei damit in Zusammenhang stehenden Geschäften.
Als Einzelunternehmer Private Holiday Homes on Menorca (Inh. Jonathan Washtell ) tritt Herr Jonathan Washtell nicht als Reiseveranstalter nach §§ 651 a ff BGB auf, sondern ausschließlich als Vermittler von Ferienunterkünften im Auftrag und für Rechnung der im Vertrag genannten Vermieter. Die gesetzlichen Bestimmungen für Reiseveranstalter sind auf den zwischen dem Herr Jonathan Washtell und dem Kunden zustande kommenden Vermittlungsvertrag nicht anwendbar.
Die Anfrage durch den Kunden erfolgt mündlich, telefonisch oder schriftlich (auch Fax und eMail) gegenüber dem Vermittler. Der Kunde erhält den Mietvertrag und die sonstigen Reiseunterlagen innerhalb von zehn Tagen. Nach Eingang des vom Mieter unterschriebenen Vertrages bei dem Vermittler erhält der Mieter eine Vertragsbestätigung. Erst nach Erhalt dieser Vertragsbestätigung ist die Reservierung als verbindlich anzusehen.
Durch die Vermittlung durch Herr Jonathan Washtell kommt zwischen dem Vermieter und dem Mieter ein befristetes Mietverhältnis zustande. Dieses verpflichtet den Vermieter, das vom Kunden gemietete Ferienunterkünft, die gemietete Ferienunterkunft für die vereinbarte Zeit im vertragsgemäßen Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Mieter erhält gegen Zahlung des vereinbarten Mietzinses das Recht, den gemieteten Ferienwohnraum mit der vereinbarten Personenzahl in der vereinbarten Zeit zu nutzen.
Der Vermittler nimmt die Reservierungsanmeldung des Kunden für den Vermieter entgegen. Mit dieser Reservierungsanmeldung bietet der Kunde dem Vermieter verbindlich den Abschluss eines Mietvertrages über den Vermittler an. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme durch den Vermittler in Vertretung für den Vermieter zustande. Zahlungen werden durch den Vermittler als Inkassobevollmächtigte der Vermieter entgegengenommen und an die Vermieter weitergeleitet.
Der Vermittler kann, wenn durch höhere Gewalt bedingt, in Kriegs,- Streik- und ähnlichen Fällen das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Das selbe gilt, wenn das Vermietungsobjekt verkauft wird und der Vermittler kein Ersatzobjekt vermitteln kann. Der Vermittler ist in diesem Fall verpflichtet, dem Mieter alle geleisteten Beträge zu erstatten. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
4. Haftung
Der Vermittler haftet nicht für Mängel der Mietsache.
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs. 2 BGB ist der Gast verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich vor Ort dem Eigentümer oder sne Werwaltung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über Name, Anschrift und Rufnummer des Eigentümers, informiert der Vermittler oder der Vermieter den Gast in den Reiseunterlagen.
Die Gäste sind verpflichtet, bei eventuell auftretende Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Wird diese Mängelrüge beim Eigentümer unterlassen, und erst nach Rückreise bei dem Vermittler diese Rüge angebracht, infallen möglicher Schadensersatzansprüche.
Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des Mietzins beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vermieter herbeigeführt wurde.
Der Vermittler haftet nicht für Schäden die dem Mieter durch die Benutzung des Hauses, eines Bootes oder durch Einrichtungsgegenständen entstehen. Durch Nässe (Regen, Spritzwasser beim baden im Pool etc.) ist der Außenbelag auf dem Terrassenbereich leicht rutschig. Der Mieter verpflichtet sich, alle mitreisenden Personen auf diese Tatsache hinzuweisen.
Die Informationen über Ausstattung / Größe des Objektes / Grundstückes und Entfernungen beziehen sich auf Angaben der Vermieter. Für mögliche Abweichungen oder Änderungen, von denen Der Vermittler nicht unterrichtet wurde, übernimmt Der Vermittler keine Haftung.
5. Mitwirkungspflicht
Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter, unbeschadet einer Aufkündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
Das Aufstellen von Zelten und Campingwagen auf dem zum gemieteten Objekt gehörenden Grundstück ist nicht gestattet.
Soweit im Mietvertrag nicht anders bestimmt, sind Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher vom Mieter selbst mitzubringen.
Der Mieter ist verpflichtet, sorgsam mit dem Mietobjekt, dessen Inventar und den Außenanlagen umzugehen. Er haftet für alle Schäden, die er oder ihn begleitende Personen oder Tiere verursachen. Wenn nicht anders vereinbart, obliegt ihm die gründliche Endreinigung vor der Abreise.
Den Gästen obliegt die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zurück zu geben ist. Die vom Vermieter durchgeführte Endreinigung berücksichtigt nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird vom Eigentümer oder seinem Vertreter die Reinigungszeit berechnet und dem Gast nachträglich in Rechnung gestellt.
Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden. Haustiere können nur dort mitgebracht werden, wo dies zugelassen ist. Es kann jedoch jeweils nur ein Tier mitgebracht werden, und dieses Tier darf nicht unbeaufsichtigt im Haus bzw. in der Wohnung zurückgelassen werden.
Die späteste Ankunftszeit ist 20Uhr. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objekt- Übernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Eigentümer doch zu einer späteren Übergabe bereit ist. Verspätungen müssen telefonisch beim Vermieter abgesprochen sein. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
Wenn das Mietobjekt im Ausland gelegen ist und daher dem entsprechendem ausländischen Recht unterliegt, sind Rechtsstreite betreffend den Mietvertrag unter Anwendung des entsprechenden ausländischem Rechts des Auslandes in dem sich das Ferienobjekt befindet vorzulegen.
6. Sonstiges
Gerichtsstand ist Grossbritanien
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
Private Holiday Homes on Menorca - Privaturlaub-auf-menorca.de
Inhaber Jon Washtell

